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Ambulante
Psychiatrische Pflege


Tätigkeitsgebiet:
  • Winterthur
  • Effretikon
  • Schaffhausen


Tarife ab 1. Januar 2011
Am 1. Januar 2011 wurde die Finanzierung der Pflege neu geregelt. Die Grundlagen dazu bietet das geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherung und das neue kantonale Pflegegesetz. Neu ändert sich, dass anstelle des Kantons nun die Gemeinden für die ambulante-, Langzeit-, Akut- und Übergangspflege zuständig sind. Die Tarife setzen sich neu aus Beiträgen der Krankenkassen, einer Patientenbeteiligung (max. 20%) und Beiträgen der öffentlichen Hand zusammen.
 
Voraussetzung für die Verrechnung unserer pflegerischen und medizinischen Leistungen über die Krankenkassen ist eine entsprechende ärztliche Verordnung.

Wir beraten Sie gerne.



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