Tarife
Leistungen KLV Artikel 7
Unsere Tarife entsprechen dem Vertrag zwischen dem SBK (Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner) und der santésuisse (Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer).
Entsprechend können pflegerische Leistungen durch die Krankenkassen abgerechnet werden (Selbstbehalt von 10%).
Dazu benötigt es eine ärztliche Verordnung.
Es ist auch möglich unsere Leistungen anders zu finanzieren z.B. privat, Hilflosenentschädigung IV usw.
Kurse / Weiterbildungen / Intervision
Angebot und Tarife auf Anfrage.
(Stand Juni 2009)